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Sascha Ohligschläger

- Vermietung von Wohnungen -Ab dem 1. Juni 2015 gilt das sogenannte Bestellerprinzip bei der Vermietung von Wohnungen. Demnach zahlt derjenige den Makler, der ihn beauftragt hat – meist der Vermieter.Wir sind Ihr Ansprechpartner in Sachen Versicherungen, Immobilien und Finanzierungen. Wenn Sie

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